Grundlagen zur Prüfung von Leitern und Tritten

 

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen. Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.


 

Wir beraten Sie gerne und kommen auf eine Vorbesichtigung ihrer Leitern und Tritte vorbei, um ein detailliertes Angebot zu erstellen.


 

Am einfachsten geht es über das Kontaktformular. Beschreiben Sie in kurzen Worten ihren Wunsch oder Problem bzw. rufen Sie uns an.  


 


 

 

Kontakt:
Schöttle - Industrieservice

Ittersbacher Straße 47

75334 Straubenhardt

Tel: 07082/9425835

   +49(0)1712399729

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